Erkennungszeichen eines Import-Fahrzeugs

Viele Neuwagenkäufer stellen sich die Frage inwiefern sich ein Reimport von einem regulären Kfz unterscheidet. Schließlich ist es Händlern heute möglich Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland zu importieren, welche dann einfach an die lokalen Zulassungbedingungen angepasst werden, beliebt sind bspw. Importe aus Nord-Europa nach Deutschland aber auch in die Schweiz. Auf den ersten Blick scheinen sich die Modelle dabei nicht zu unterscheiden, lediglich ein Experte würde eventuell den einen oder anderen Anhaltspunkt erkennen. Ein Blick in den Kfz-Schein hilft weiter.

Bei der Produktion eines Autos wird der Wagen an das jeweilige Bestimmungsland angepasst – nicht zu verwechseln mit dem Herstellungsland. Soll heissen ein Auto wird beispielsweise von Mercedes in Stuttgart produziert, ist aber für den französischen Markt gedacht. Das Herstellungsland gibt also keine Auskünfte darüber, ob es sich um ein Import-Auto handelt.

Zuerst ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen, wenn es sich um ein Import-Fahrzeug handelt, insbesondere bei gewerblichen Verkäufern. Sollte er es nicht tun steht es dem Käufer frei vom Vertrag zurück zu treten.

Import-Fahrzeug – Fahrzeugschein und Serviceheft geben Hinweis

Um das Bestimmungsland herauszufinden lohnt sich aber auch ein Blick in die Dokumente – weicht dieses von dem Land ab, wo sich der Käufer befindet, liegt der Schluss nahe, dass das Auto aus dem Ausland importiert wurde. Ein Blick in das Serviceheft und insbesondere auf den Garantiestempel gibt ebenfalls Auskunft, denn die Erstinspektion sollte von dem inländischen Händler stammen, an den der Hersteller ausgeliefert hat. Sollte die Erstinspektion von einem ausländischen Händler mit entsprechendem ausländischem Garantiestempel durchgeführt worden sein, so ist dies ein starkes Indiz für einen EU-Reimport.

Ein weiterer Hinweis ist die Typenschlüsselnummer welche im Fahrzeugschein zu finden ist. Bei einem EU-Import besteht diese TSN-Nummer häufig aus Nullen, zu sehen in der Ziffer 2.2.

reimport-schein

Allerdings wird die TSN-Nummer nur dann genullt, wenn die Spezifikationen des Fahrzeugs von den regulären inländischen Spezifikationen abweichen, z.B. aufgrund anderer Form oder Bauart. Sollten die Spezifikationen identisch sein, wird die TSN-Nummer auch nicht genullt werden. Innerhalb der EU gibt es heutzutage kaum noch Ausnahmen was die Bauart anbetrifft, somit wird die Typenschlüsselnummer auch nur noch in wenigen Fällen abweichend sein.

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