Strickwaren importieren
Zollsatz, Lieferländer & Importkosten — Leitfaden für den Import nach Deutschland.
Marktlage & Zollsatz
Strickwaren gehören mit einem EU-Zollsatz von 12,0 Prozent zu den stärker belasteten Textilkategorien im europäischen Außenhandel. Das ist kein Niedrigsatz — wer diesen Posten in seiner Kalkulation unterschätzt, wird spätestens beim ersten Zollbescheid unangenehm überrascht. Die Nachfrage nach Strickwaren in Deutschland und der EU bleibt dabei strukturell stabil: Pullover, Strickjacken und Sweatshirts zählen zu den volumenstarken Produktgruppen im Bekleidungshandel, mit deutlichen Saisonspitzen im Herbst- und Wintergeschäft. Gleichzeitig wächst der Druck durch Fast-Fashion-Plattformen, die Endverbraucherpreise unter Druck setzen — was den Einkaufspreis für Importeure zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor macht.
Herkunftsländer im Vergleich
China, Bangladesch und Indien dominieren den globalen Markt für Strickwaren, unterscheiden sich aber erheblich in dem, was sie einem Importeur konkret bieten. China punktet mit breiter Produktionskapazität, kurzen Entwicklungszyklen und hoher Liefertreue, hat aber in der Preisgestaltung gegenüber früheren Jahren an Attraktivität verloren — und profitiert von keinem Präferenzabkommen mit der EU. Bangladesch hingegen genießt als am wenigsten entwickeltes Land den zollfreien Zugang zum EU-Markt unter der APS-Regelung Everything But Arms, was die 12-Prozent-Zollbelastung vollständig entfallen lässt — ein erheblicher Kostenvorteil, der allerdings den Nachweis des präferenziellen Ursprungs erfordert. Indien verfügt über starke Kapazitäten im Bereich hochwertiger Naturfasern, insbesondere Wolle und Kaschmir, und verhandelt derzeit ein Freihandelsabkommen mit der EU, das zukünftig weitere Präferenzen schaffen könnte.
Häufige Klassifizierungsfehler
Bei der Zolltarifierung unter HS-Code 6110 passieren erfahrungsgemäß wiederkehrende Fehler. Häufig werden Strickwaren fälschlicherweise unter 6109 (T-Shirts, Unterhemden) oder 6211 (gewebte Anoraks und Jacken) eingereiht, weil Lieferanten die Ware uneinheitlich beschriften oder weil Mischkonstruktionen aus Strick- und Gewebeanteilen die Einreihung erschweren. Zollbehörden achten bei Strickwaren besonders genau auf die Maschenstruktur, den Fasergehalt und die Konfektionierungsmerkmale — denn diese bestimmen sowohl die korrekte Position als auch den anwendbaren Zollsatz. Eine Falschklassifizierung kann Nacherhebungen, Strafzuschläge und bei wiederholten Verstößen empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Im Zweifel ist eine verbindliche Zolltarifauskunft beim Hauptzollamt die einzig verlässliche Absicherung.
EU-Compliance-Anforderungen
Für das Inverkehrbringen in der EU unterliegen Strickwaren der EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Diese schreibt vor, dass jedes Kleidungsstück mit einer vollständigen Faserzusammensetzung in der Landessprache des Zielmarkts gekennzeichnet sein muss — auf dem Etikett, nicht nur in der Begleitdokumentation. Darüber hinaus greift die REACH-Verordnung, wenn Strickwaren chemisch behandelt wurden, etwa durch Flammschutz- oder Pflegefinishes, die Schadstoffe wie Azo-Farbstoffe oder Formaldehyd enthalten können. Für Kinderstrickwaren gilt zusätzlich erhöhte Sorgfalt bei mechanischen Anforderungen wie Zugkräften an Schnüren und Kordeln gemäß EN 14682.
Praxistipp
Ein konkreter Hebel zur Kostensenkung: Wer Ware aus Bangladesch bezieht, sollte bereits in der Bestellphase darauf bestehen, dass der Lieferant das korrekte Ursprungszeugnis Form A oder — seit der GSP-Reform — den Registered Exporter Status (REX) besitzt und die Ursprungserklärung auf der Rechnung ausweist. Fehlt dieser Nachweis bei der Einfuhr, wird der volle Zollsatz von 12 Prozent fällig, obwohl ein Anspruch auf Nullzoll bestünde — und eine nachträgliche Erstattung ist zwar möglich, aber zeitaufwendig und keineswegs garantiert.
📖 Rechtsgrundlage: EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011
Empfehlung: LCL (Sammelcontainer) ab 2.000-3.000 Einheiten sinnvoll. FCL ab ca. 8.000-10.000 Einheiten wirtschaftlicher.