Gestrickte Kleidung importieren
Zollsatz, Lieferländer & Importkosten — Leitfaden für den Import nach Deutschland.
Marktlage & Zollsatz
Gestrickte Oberbekleidung unter dem HS-Code 6114 unterliegt beim Import in die EU einem Zollsatz von 12,0 Prozent – das ist im Vergleich zum Gesamtspektrum der Warenkategorien ein deutlich erhöhter Satz, der Textilien traditionell stark belastet und die Kalkulation spürbar beeinflusst. Dieser Zollsatz spiegelt die langjährige europäische Schutzpolitik für die heimische Textilindustrie wider. Auf der Nachfrageseite zeigt sich ein stabiles, leicht wachsendes Bild: Gestrickte Kleidung – von Loungewear über Strickjacken bis zu technischen Funktionsstrickteilen – profitiert von anhaltenden Trends rund um Komfort, Homewear und nachhaltige Materialien. Kleinunternehmer, die Nischensegmente wie Merinowolle oder GOTS-zertifizierte Bio-Baumwoll-Strickwaren bedienen, finden trotz des hohen Zollsatzes lukrative Margen, wenn die Positionierung stimmt.
Herkunftsländer im Vergleich
Bei den Hauptbezugsquellen dominieren China, Bangladesch und Indien – mit jeweils unterschiedlichen Implikationen. China bietet die größte Produktionstiefe, kürzeste Musterentwicklungszeiten und wettbewerbsfähige Einkaufspreise, unterliegt jedoch keinem Präferenzabkommen mit der EU, sodass der volle Zollsatz von 12,0 Prozent anfällt. Bangladesch hingegen profitiert als LDC-Staat von der EU-Präferenzregelung im Rahmen von EBA (Everything But Arms), was bei nachgewiesenem Ursprung einer vollständigen Zollbefreiung gleichkommt – ein erheblicher Kostenvorteil, der in der Praxis aber sorgfältige Ursprungsnachweise erfordert. Indien genießt gegenwärtig kein umfassendes Präferenzabkommen mit der EU; laufende GSP-Verhandlungen machen die Lage für mittel- bis langfristige Beschaffungsplanung unsicher. Qualitätsseitig liegt Indien bei handgestrickten oder aufwendig verarbeiteten Naturmaterialien oft vorn, während bangladeschische Lieferanten im Volumengeschäft punkten.
Häufige Klassifizierungsfehler
Klassifizierungsfehler unter HS 6114 sind häufig und folgenreich. Die häufigste Verwechslung betrifft die Abgrenzung zu den Kapiteln 6101–6111, die ebenfalls Strickwaren abdecken, jedoch nach Geschlecht, Alter und spezifischer Bekleidungsart unterteilt sind. Kapitel 6114 ist ein Auffangtatbestand für gestrickte Kleidung, die nicht in die vorgenannten Positionen fällt – etwa bestimmte Overalls, Bodys oder Spezialstücke. Zollbehörden prüfen bei Gestricktem besonders genau, ob das Gewirke tatsächlich als Gestrick im Sinne der Herstellungsdefinition gilt (Maschenbindung vs. Webware) und ob die Zweckbestimmung korrekt deklariert ist. Eine Falschklassifizierung kann Nachzollungen, Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung nach sich ziehen, im Wiederholungsfall auch vertiefte Betriebsprüfungen.
EU-Compliance-Anforderungen
Für das Inverkehrbringen in der EU gilt für gestrickte Kleidung primär die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Sie schreibt vor, dass Faserzusammensetzung, Prozentuierung und Bezeichnung der Textilfasern auf Etiketten in der Landessprache des Zielmarkts angegeben werden müssen – für den deutschen Markt also auf Deutsch. Hinzu kommen REACH-Anforderungen, die den Gehalt bestimmter Chemikalien in Textilien – etwa Azo-Farbstoffe, Formaldehyd oder Nickel in Metallteilen – begrenzen. Importeure tragen die Nachweispflicht, weshalb Prüfberichte von akkreditierten Laboren (z. B. nach OEKO-TEX oder eigener Laboranalyse) vor der ersten Lieferung eingeholt werden sollten.
Praxistipp
Ein konkreter Spartipp: Wer aus Bangladesch bezieht und den Zollvorteil durch EBA nutzen will, sollte bereits bei Vertragsschluss mit dem Lieferanten die korrekte Ausstellung eines REX-Nachweises (Registered Exporter System) oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung vertraglich fixieren. In der Praxis scheitert die Zollbefreiung regelmäßig nicht am fehlenden Ursprung, sondern an mangelhaften oder verspätet ausgestellten Dokumenten. Wer diese Anforderung erst beim Zoll klärt, zahlt den vollen Zollsatz und wartet auf Erstattungsverfahren, die Monate dauern können.
📖 Rechtsgrundlage: EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011
Empfehlung: LCL (Sammelcontainer) ab 1.500 Einheiten sinnvoll. FCL ab ca. 8.000 Einheiten wirtschaftlicher.